Über uns

Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
Wir sagen DANKE für Ihr Feedback!

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Amicus Pflege GmbH & Co KG
Lipper Weg 11a
45770 Marl

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Wie werden Bewohner gepflegt und betreut?

Pflege- und Betreuungsdienst der WG

Der Pflegedienst Amicus Pflege stellt die Pflege und Betreuung der Bewohner der Senioren oder Demenz Wohngemeinschaft Menschen aufgrund deren individuellem Unterstützungsbedarf sicher.
Dies umfasst auch die ständige Präsenz einer Pflegekraft während der Nachtstunden. Mit jedem Bewohner wird dafür ein separater Pflege- und Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Unser ambulanter Pflegedienst ist anerkannt durch die Pflege- und Krankenkassen und hat dementsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen. Damit verbunden ist auch ein umfassendes Qualitätsmanagement.
Unser Pflegeverständnis und Qualitätsmanagement sind ausführlich in unserem gesonderten Pflegekonzept beschrieben. Über die Pflegeleistungen hinaus bieten wir in unseren Wohngemeinschaften auch Betreuungsleistungen an. Da einige unserer Wohngemeinschaften speziell auf die Zielgruppe von Menschen mit Demenz ausgerichtet sind, stellt die Betreuung ein wesentliches Element zur Unterstützung der Demenz-WG-Bewohner dar. Die Grundlagen unsers Betreuungsangebots sind ausführlich in unserem gesonderten Betreuungskonzept beschrieben, in das wir Ihnen gerne Einblick gewähren. Zur Betreuung gehört für uns auch die Sicherstellung der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.

Präsenzkraft in der Senioren oder Demenz-WG

Unabhängig von der individuellen pflegerischen und behandlungspflegerischen Versorgung beauftragen die Bewohner unserer Senioren-oder Demenz Wohngemeinschaft gemeinschaftlich eine Präsenzkraft, die allgemeine organisatorische, verwaltende betreuende, hauswirtschaftliche und das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten in der Wohngemeinschaft übernimmt.

Die Bewohnerversammlung beschließt, welche konkrete Person mit diesen Aufgaben betraut werden soll. Diese Person wird durch den ambulanten Pflegedienst Amicus Pflege GmbH & Co KG angestellt. Sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bewohner die Möglichkeit, zur Refinanzierung einen Wohngruppenzuschlag gemäß § 38a SGB XI bei ihrer Pflegekasse zu beantragen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Verwaltung privater Gelder

Laufende Ausgaben, die der Finanzierung des gemeinschaftlichen Wohnens und Lebens in der Senioren und Demenz-Wohngemeinschaft dienen, werden über eine gemeinschaftliche Haushaltskasse finanziert. Dafür wurde bereits ein eigenes Konto für die Senioren-WG bei der Kreissparkasse eröffnet. Die Bewohnerversammlung beschließt, welche Kosten aus der Haushaltskasse gedeckt werden, wie hoch die Beiträge der Bewohner sind und wie oft und wie diese Beträge einzuzahlen sind.

Die Bewohnergemeinschaft beauftragt eine Person mit der Verwaltung der Haushaltskasse. Für die Verwaltung der privaten Gelder ist ausschließlich der Bewohner selbst bzw. seine gesetzlichen Vertreter zuständig.

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