Über uns

Wir haben uns als ambulanter Pflegedienst auf Wohngemeinschaften für Senioren spezialisiert. Mit der Spezialisierung im Bereich Demenz erleben wir immer wieder das wir GUTES tun.
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Worauf haben WG-Bewohner Einfluss?

Die Bewohnerversammlung

Die WG-Bewohner unserer Senioren und Demenz-Wohngemeinschaften prägen, bestimmen und entscheiden den überwiegenden Teil des gemeinsamen Lebens und Wohnens. Sie werden dabei entsprechend ihrer persönlichen Einschränkungen von Angehörigen und gesetzlichen Betreuern unterstützt oder vertreten. Das zentrale Gremium der Beteiligung ist die Bewohnerversammlung. Sie findet in unserer Wohngemeinschaft mindestens halbjährlich statt.
Die Bewohnerversammlung wählt einen Vorsitzenden, der die Bewohnergemeinschaft gegenüber den Leistungserbringern, das heißt unserem Pflegedienst Amicus Pflege und dem Vermieter Amicus Verwaltungs GmbH, vertritt und der die Einberufung der Bewohnerversammlungen organisiert. Die Bewohnerversammlung bekommt Unterstützung durch unseren Pflegedienst. Darüber hinaus kann sie sich Rat durch die örtliche WTG-Behörde („Heimaufsicht“) einholen oder externe Berater beauftragen.

Die Bewohnerversammlung hat folgende Aufgaben:
1. Maßnahmen sowohl bei uns als Leistungsanbieter als auch bei weiteren beteiligten Leistungsanbietern zu beantragen, die den Bewohnern zugutekommen,
2. Beschwerden und Anregungen an uns weiterzugeben und mit uns darüber zu sprechen,
3. neuen Bewohnern zu helfen, sich in der Wohngemeinschaft zurechtzufinden und
4. bei Maßnahmen mitzuwirken, bei denen es um die Förderung der Qualität der Betreuung und Pflege geht.
 
Die Bewohnergemeinschaft hat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Das heißt bestimmte Entscheidungen zum Alltagsleben der Wohngemeinschaft dürfen nur mit Zustimmung der Bewohnerversammlung getroffen werden.
 
Dies betrifft Entscheidungen zur:
1. Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung,
2. Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung,
3. Gestaltung der Grundsätze von Unterkunft und Betreuung,
4. Ausstattung und Gestaltung der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen,
5. soziale Betreuung und Teilhabe in der Gemeinschaft,
6. Mitgestaltung der Hausordnung,
7. Verwendung gemeinsamer Mittel für die Haushaltsführung in der Wohngemeinschaft vorbehaltlich vorrangiger vertraglicher Regelungen.
 
Darüber hinaus kann die Bewohnerversammlung an vielen Entscheidungen unseres Pflegedienstes in Bezug auf unsere Wohngemeinschaft mitwirken.
Dies umfasst Informations-, Mitsprache- und Beratungsrechte bei Entscheidungen insbesondere bei:
1. Maßnahmen zum Verhindern von Unfällen,
2. einer Änderung der Kostensätze,
3. wesentlichen Veränderungen des Angebotes,
4. einem Zusammenschluss mit einer anderen Wohngemeinschaft.

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